Sächsischer Pflegerat

 
Stand / Druckdatum: 19.03.2024

Sächsischer Pflegerat

 

 

Pflegerat Sachsen mahnt spürbare Verbesserungen für berufliche Pflegende an

Pflegerat Sachsen legt konkrete Schritte zur Umsetzung vor

Anlässlich der Beschäftigung des Deutschen Bundestages mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz positioniert sich der Pflegerat Sachsen mit konkreten Vorschlägen für den Freistaat Sachsen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. 

Aber auch auf Ebene der Bundesländer muss es zu schnellen
Veränderungen kommen um die pflegerische Versorgung sichern zu können.
Als Pflegerat Sachsen schlagen wir auf Landesebene, ergänzend zu den
Bemühungen auf Bundesebene, folgende Maßnahmen vor, die sofort
umgesetzt werden müssen um die Versorgung stabilisieren zu können:

1. Umsetzung eines Programms für Berufsrückkehrer in der Pflege
2. Einsetzung eines Pflegebevollmächtigten der Staatsregierung
3. Ausbau von Pflegestudiengängen
4. Gründung einer sächsischen Pflegekammer
5. Umsetzung von Modellprojekten zur pflegerischen Primärversorgung

Wir sehen die Versorgung im Freistaat Sachsen ohne einen wirklichen
Kraftakt, welcher Pflegenden spürbar den Willen zur Verbesserung ihrer
Arbeitsbedingungen zeigt, akut gefährdet.

Lesen Sie die gesamte Stellungnahme im untenstehenden Download.
 
Pflegerat mahnt zu Kraftakt - Stellungnahme des Pflegerates Sachsen (pdf 376.8 kB)
 
 
 

Pflegerat Sachsen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Derzeit mehr Fragen als Antworten zur Impfpflicht

 Versäumnisse in der Pflegepolitik sind ein Grund für die emotionale
Diskussion um die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die seit Jahren nicht nachhaltig verbesserte Situation beruflich Pflegender führt
aus unserer Sicht dazu, dass die Diskussion um die einrichtungsbezogene
Impfpflicht aktuell so große Beachtung findet.

Der Pflegerat Sachsen ist von der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Impfung gegen
das Coronavirus überzeugt. Wir halten auf der Grundlage des ICN Ethikkodex eine
Impfung für beruflich Pflegende für notwendig und wichtig. Wir werben bei allen
Berufsangehörigen für diese Impfung. Unser Beruf bringt eine Vielzahl von Kontakten
mit sich, umso wichtiger ist dieser wirksame Schutz für alle Beteiligten. Regelmäßiges
Testen kann eine Impfung ergänzen, aber nicht ersetzen.

Die derzeitige Diskussion über die Impfquoten wird auf der Grundlage unzureichender
Daten geführt. Lediglich für stationäre Pflegeeinrichtungen liegen in Sachsen ungefähre
Zahlen zur Impfquote vor. Diese Daten legen nahe, dass die Impfquote von Pflegenden
der der Allgemeinbevölkerung entspricht. Regional und zwischen den verschiedenen
Einrichtungen sind starke Unterschiede zu verzeichnen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass
in Sachsen ein Teil beruflich Pflegender eine Impfung bislang ablehnt. Wir bedauern,
dass die Kommunikation mit den beruflich Pflegenden, der größten Berufsgruppe im
Gesundheitswesen, aufgrund struktureller Defizite wie dem Mangel einer legitimierten
Interessenvertretung - in Form einer Pflegekammer - nicht gut gelungen ist. Dies ist fatal
für die Akzeptanz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein erneutes Beispiel für die
dringende Notwendigkeit der schnellen Einrichtung einer Pflegekammer.

Beruflich Pflegende haben in den letzten zwei Jahren professionell und engagiert, zum
Teil bis zur Erschöpfung, die Versorgung gesichert. Statt einer nachhaltigen
Verbesserung der Arbeits- und Einkommenssituation erleben sie nun eine weitere
Verschärfung der beruflichen Situation mit einer Verpflichtung zur Impfung. Die
versäumte, intensive Diskussion und Begründung vor Einführung der Impfpflicht, führt
in Zusammenhang mit der fehlenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen leider zum
Eindruck, Pflegende werden in ihrer belasteten Situation nicht ernst genommen.

Derzeit herrscht bei Pflegenden erhebliche Unsicherheit zur Impfpflicht und es gibt
offene Fragen zur genauen Umsetzung der Verpflichtung. Die Unsicherheiten und
Bedenken sind ernst zu nehmen. Hier muss schnell Transparenz geschaffen werden
und die Konsequenzen bei nicht Beachtung der Impfpflicht erläutert werden. Leider wirft
die Regelung derzeit noch mehr Fragen auf als Sie Antworten gibt.

Um eine wirkungsvolle und zügige Verbesserung der Situation beruflich Pflegender zu
schaffen, liegen zahlreiche Vorschläge auf dem Tisch. Wir fordern die Staatsregierung
auf, diese ernsthaft zu prüfen und auf Landesebene (1. und 2.) umzusetzen bzw. sich
auf Bundesebene (3.) dafür einzusetzen.

1. Der neue Impfstoff der Firma Novavax sollte bevorzugt und schnell den von der
Impfpflicht betroffenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Einige
Pflegende warten auf die Möglichkeit, sich mit diesem Impfstoff impfen zu
lassen. Diese Möglichkeit sollte ihnen schnell eingeräumt werden.
2. Die Einbeziehung von beruflich Pflegenden in politische Prozesse und
Entscheidungen der Selbstverwaltung muss sofort verbessert werden. Eine
Möglichkeit sehen wir in der Schaffung der Stelle eines Pflegebevollmächtigten
der sächsischen Staatsregierung, welcher – bis zur Gründung einer
Pflegekammer – verpflichtend die Belange der Pflegebedürftigen und
Pflegenden innerhalb der Staatsregierung vertritt.
3. Die Einkommenssituation beruflich Pflegender sollte in einem ersten Schritt
durch die Steuerbefreiung von Zuschlägen für besonders belastende
Dienstzeiten und die Erhöhung des Steuerfreibetrages für beruflich Pflegende
rasch umgesetzt werden.
 
Wenn die geltende Impfpflicht konsequent umgesetzt wird, mit der Folge, nicht
immunisierten Pflegenden eine Weiterbeschäftigung in den Einrichtungen des
Gesundheitswesens zu verwehren, wird das für Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäuser eine weitere, erhebliche Herausforderung. Die Belastung wird dadurch
weiter steigen! Hier muss in den Konsequenzen sorgsam zwischen der Sicherstellung
der Versorgung und der Umsetzung des Gesetzes abgewogen werden.

Die Umsetzung der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss sich aus
unserer Sicht an den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Entwicklung der
Pandemie orientieren. Sollten sich daraus neue Erkenntnisse ergeben, müssen diese
in die Bewertung der Impfpflicht einbezogen und offen kommuniziert werden.
 
Statement des Pflegerates Sachsen zur Diskussion um die einrichtungsbezogene Impfpflicht (pdf 163.9 kB)
 
 
 

Schnell noch die Pflege retten?

DBfK kritisiert Pflegereform als lautes Reförmchen

Berlin, 02. Juni 2021

Die Bundesregierung will kurz vor Ende der Legislatur über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) noch etwas für die beruflich Pflegenden tun. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wertet den Vorstoß als Wahlkampf statt Pflegereform.

„Tariflöhne in den Pflegeberufen fordern wir schon lange. Dabei muss aber eine faire Bezahlung festgeschrieben werden, die nach unserer Überzeugung bei einem Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto liegt. Ortsübliche Tarife sind davon meist weit entfernt und sie sorgen darüber hinaus dafür, dass die regional ungleichen Gehälter der Pflegefachpersonen bestehen bleiben“, kritisiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.

„Auch die Entlastung der Menschen mit Pflegebedarf bleibt mit einem gestaffelten Zuschuss zum Eigenanteil hinter dem zurück, was Minister Spahn im letzten Jahr angekündigt hat“, so Bienstein. „Es braucht einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen Finanzierung von Pflege mit einem dynamisch steigenden Steuerzuschuss, der dem Bedarf angepasst ist. Pflege muss endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden.“

Was dem DBfK aber vor allem fehlt, sind sofortige und spürbare Verbesserungen der Personalsituation. Für die Langzeitpflege brauche es eine verbindliche Aussage zum Personalausbau. Die Roadmap bleibe weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um den in der Studie ermittelten Personalbedarf zu decken. Für die Pflege im Krankenhaus sieht der DBfK ebenfalls keine schnelle Verbesserung. „Minister Spahn hat die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments im Krankenhaus beauftragt, das ab 2025 zum Einsatz kommen soll. Bis dahin sollen die Pflegepersonaluntergrenzen und die Refinanzierung jeder neuen Stelle ausreichen. Das stimmt aber so nicht! Die Untergrenzen stellen lediglich eine rote Linie dar, ab wann keine sichere Versorgung mehr möglich ist. Die PPR 2.0 wäre kurzfristig umsetzbar und würde Verlässlichkeit signalisieren“, kritisiert die DBfK-Präsidentin.

Insgesamt gehen dem DBfK die Maßnahmen nicht weit genug, um den beruflich Pflegenden gerade nach den massiven Belastungen bereits vor und in der Pandemie eine Perspektive zu bieten. „Wir brauchen jetzt Maßnahmen, durch die wirkliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, der Personalsituation und der Gehälter auf den Weg gebracht werden, statt lauer Reförmchen, die nur zeigen sollen, dass irgendetwas getan wurde, um die Konzertierte Aktion Pflege und die Roadmap als Erfolg zu propagieren“, fordert Bienstein „Der Minister ignoriert die Forderungen und das mangelnde Vertrauen der Berufsgruppe konsequent.“
 
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
 
 
 

Pflegerat fordert wirksame Antwort auf Pandemie

Pressemitteilung des Sächsischen Pflegerates

Dresden, 24. März 2021

Der Pflegerat Sachsen blickt besorgt auf die aktuelle Situation der Pflegenden in Sachsen. In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung DIE Herausforderung während dieser Pandemie ist. Sowohl in Krankenhäusern als auch Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten waren nicht fehlende Beatmungsgeräte oder Infrastruktur limitierende Faktoren, sondern die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung durch ausreichend Personal. Beruflich Pflegende haben in allen Settings besonders hohe Verantwortung übernommen und durch enormen persönlichen Einsatz eine sichere Versorgung aller Patienten und Bewohner gewährleistet. Damit wurden häufig strukturelle Defizite des Gesundheitswesens ausgeglichen, meist auf dem Rücken beruflich Pflegender. Die jüngst berichtete besonders hohe Anzahl an COVID19 erkrankten beruflich Pflegenden und Pflegende die als Reaktion auf die Belastungen der Pandemie den Beruf verlassen haben unterstreichen diese Erkenntnis sehr deutlich.

Verschiedene Maßnahmen und Hilfepakete, die in aller Schnelle verabschiedet wurden, um diese Defizite zu lindern, werden keine grundlegenden und nachhaltigen Änderungen bewirken. Stattdessen wird momentan der Ruf lauter, die Missstände in der Pflege besser zu kontrollieren. Dass dies in der aktuellen Situation gefordert wird zeigt, dass Pflege in Sachsen keinen Sprecher hat, der grundlegende Interessen einheitlich und aus der Perspektive Pflegender vertritt. Die Etablierung einer Landespflegekammer, in der sich Pflegende aktiv an der Ausgestaltung des Gesundheitswesens beteiligen können, ist dringend notwendig.

Eine Pflegekammer aus gewählten Vertretern kann belastbare Daten zu verfügbaren Fachkräften und deren Qualifikationen erheben. Das Monitoring aller Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe sollte laut Koalitionsvertrag weiterentwickelt werden - eine Landespflegekammer kann dies leisten. Um politische Entscheidungen im Gesundheitswesen zu treffen, können diese verlässlichen Daten genutzt werden. Bisher sind sie schlichtweg nicht verfügbar.

Zahlreiche Ehrenamtliche oder ehemalige Berufsangehörige hatten sich bereits zu Beginn der Pandemie freiwillig gemeldet um in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu arbeiten. Diese Personalressourcen wurden jedoch nicht ausgeschöpft, denn es mangelte an einer zentralen Stelle zur Erfassung und Koordination dieser Freiwilligen. Auch dies würde eine Pflegekammer leisten.

Die Landespflegekammer Sachsen wird Fort- und Weiterbildung zentral definieren und organisieren um flächendeckend von Mühltroff bis Görlitz und von Dommitzsch bis Schönberg das Qualitätsniveau pflegerischer Dienstleistungen durch Qualifizierung zu sichern. Daraus ergibt sich außerdem die konkrete Definition pflegerischer Aufgaben- und Kompetenzprofile.

Im Schulterschluss mit der Ärztekammer müssen beruflich Pflegende in Entscheidungsprozesse während der Bewältigung der Pandemiefolgen einbezogen werden. Der dringend notwendige pflegerische Sachverstand muss von Experten eingebracht werden, denn auch nach der Pandemie werden sich drängende Fragen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung stellen. Ein „Weiter so“ darf es aus unserer Sicht nicht geben.

Unsere Forderungen:
  1. Erstellung eines Masterplanes zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Der die wesentlichen Ergebnisse der Enquetekommission Pflege und Erkenntnisse der Pandemie berücksichtigt mit konkreten Zeitvorgaben umsetzt.
  2. Die Gründung einer Landespflegekammer Sachsen. Gemäß dem Koalitionsvertrag bekennt sich die Regierung zu dem Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und möchte die Akteure in der Pflege dabei unterstützen eine starke Interessensvertretung zu gewährleisten.
  3. Bis zur Gründung einer Pflegekammer die Einsetzung eines Beauftragten für Pflege der Sächsischen Staatsregierung, wie auf Bundesebene im Rang eines Staatssekretärs. Dieser soll die Zusammenstellung des Masterplanes Pflege und dessen Umsetzung maßgeblich koordinieren. Da hierbei zahlreiche Ministerien der Staatsregierung einbezogen werden müssen, empfehlen wir eine direkte Anbindung des Beauftragten an die Staatskanzlei.

Ohne die rasche und spürbare Beteiligung beruflich Pflegender an der Ausgestaltung ihres Berufes durch die Gründung einer Pflegekammer und sich deutlich verbessernde Arbeitsbedingungen sehen wir die Gefahr einer Abwertung des Pflegeberufs sowie zunehmende Berufsflucht. Dies gefährdet künftig die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Sachsen.

Die Pandemie muss eine Zäsur im Blick auf Pflege im Freistaat sein und zu spürbaren Veränderungen führen.
 
 
 
 

Pflegerat fordert Sicherung der Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen trotz Pandemie

Pressemitteilung des Sächsischen Pflegerates

Dresden, 29. Januar 2021

In einem gemeinsamen Schreiben vom 26.01.2021 an die Partner der Ausbildungsoffensive Pflege regen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesgesundheitsministerium an, Auszubildende in Pflegeberufen möglichst noch mehr in der Pflegepraxis arbeiten zu lassen. Geprüft werden soll, inwieweit sich Pflegeschüler*innen in Alten- und Pflegeheimen im Rahmen von Covid-19-Testungen oder der Impf- Organisation einsetzen lassen.

Dazu Almut Kühme – Mitglied im Sächsischen Pflegerat: „Bildungschancen für die Auszubildenden in der Pflege müssen gerade in der Pandemie gestärkt werden um anschließend genügend Berufsnachwuchs zur Verfügung zu haben. Wir benötigen Anstrengungen um die Qualität und Anleitung zu sichern und nicht mehr als ohnehin schon zu gefährden.“

Die Arbeit professionell Pflegender ist durch die Coronapandemie seit Monaten durch hohe Einsatzbereitschaft, Belastung und Flexibilität gekennzeichnet. Nur dadurch kann die pflegerische Versorgung auch während der Pandemie sichergestellt werden. Eine fundierte Berufsausbildung der zukünftigen Pflegenden darf aber dadurch nicht vernachlässigt werden. Die Folgen bei den Auszubildenden wären Motivationsverlust bis hin zur inneren und realen Kündigung. Das kann und darf sich unsere Gesellschaft nicht leisten.

Selbstverständlich beteiligen sich während der Pandemie auch Auszubildende außergewöhnlich intensiv und flexibel an der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Sie zeigen durch ihren Einsatz Verantwortungsgefühl und hohe Identifikation mit den beruflichen Erfordernissen. Sie haben aber gerade unter diesen schwierigen Bedingungen verdient eine fundierte Ausbildung zu erhalten und nicht als Hilfskräfte zur Testung oder bei Impfaktionen eingesetzt zu werden.

Wir befürchten massive Nachteile für die Auszubildenden und deren Verbleib im Beruf.
Die Praxisbegleitung im pflegerischen Setting ist im Sinne einer Kontaktreduktion ausgesetzt bzw. deutlich reduziert. Das bedeutet, dass gerade in dieser herausfordernden Situation die Begleitung durch die Lehrer*innen vor Ort eingeschränkt ist. Durch die Schulschließungen ist der Präsenzunterricht ausgesetzt. Die nun beschlossene Öffnung der Präsenzregelung für Abschlussklassen in allen Berufsfachschulen Pflege ist richtig und überfällig.

Dazu Tanja Dreischer – Mitglied im Sächsischen Pflegerat: „Die Praxisanleiter*innen vor Ort stehen vor der Aufgabe neben der Versorgung der Pflegebedürftigen, die praktische Pflegeausbildung in hoher Qualität weiterzuführen, um das zu schaffen benötigen sie Unterstützung durch pragmatische Lösungen für die engen Vorgaben.“

Aufgrund der Notwendigkeit, Abteilungen der praktischen Ausbildung an das Pandemiegeschehen anzupassen und die Einsätze der Mitarbeiter*innen auf deren Qualifikationen und persönlichen Bedarfe abzustimmen, ist es dagegen nicht wie bisher möglich, Auszubildende und Praxisanleiter*innen gemeinsame Dienste absolvieren zu lassen. Die aktuell hohe Fehlzeitenquote auf beiden Seiten führt dazu, dass Praxisanleitung zudem nicht vorausschauend geplant erfolgt, sondern flexibel gestaltet und auf mehr Schultern verteilt werden muss. Folglich wird diese nicht nur durch die formal-qualifizierten, sondern dankenswerterweise auch von weiteren erfahrenen Kollegen*innen in hoher Qualität übernommen. Zudem sind aufgrund der geltenden Hygieneauflagen Gruppen- oder Anleitungen zu speziellen Pflegekonzepten nicht durchführbar – Anleitungen in Covidbereichen sollten hinsichtlich der Erfordernisse überdacht werden.
Diese Gründe führen in der Gesamtheit dazu, dass Praxisanleiter*innen aktuell in vielen Bereichen nicht die geforderten Zeiten erfüllen können. Die Verordnung zu einer verpflichtenden Zeit der gezielten Anleitung ist absolut begrüßenswert und notwendig – in der aktuellen Lage sollte diese ebenso wie die geforderte jährliche Fortbildungszeit oder die Möglichkeiten der alternativen Gestaltung der Praxisbegleitung ausgesetzt oder zumindest rückwirkend für das Winterhalbjahr reduziert werden.

Eine sichere Ausbildung von Pflegenden stellt die Versorgung von Pflegebedürftigen in Zukunft sicher. Das Erreichen und die Qualität des Abschlusses darf nicht durch die Pandemie oder durch strukturelle Mängel in den Versorgungsbereichen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

 
 
 
 

"Mensch vor Profit. Für eine Pflege in Würde."

Der Sächsische Pflegerat unterstützt die Stern - Petition

Unter dem Motto „Mensch vor Profit. Für eine Pflege in Würde.“ ruft das Magazin STERN zusammen mit beruflich Pflegenden und Prominenten die Öffentlichkeit dazu auf, eine Bundestags-Petition für eine Reform des Gesundheitswesens zu unterzeichnen. Bis zum 11. Februar sollen 50.000 Unterschriften zusammenkommen.

Der STERN hat mit dem Start der Petition eine vierteilige Reihe zur Situation der Pflege in Deutschland begonnen. Mit der Pflege-Petition sollen Reformen angestoßen werden, die für ein Gesundheitssystem sorgen, in dem die Menschen und nicht wirtschaftliche Faktoren im Zentrum stehen. Die Forderungen der Petition werden vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und vielen weiteren Organisationen wie dem Deutschen Pflegerat unterstützt.
Dies sind die Forderungen für die dringend notwendigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende:

Mehr Zeit für Patient/innen: verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung
Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient/innen. Bessere Karrierechancen
Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform.
Weitere Informationen zur Petition sind in der Onlineausgabe des Magazins zu finden.

Bereits im Jahr 2019 hatte das Magazin erfolgreich den „Ärzte-Appell“ auf den Weg gebracht, bei dem mehr als 125.000 Menschen sich für eine Reform des Gesundheitswesens stark machten.

Der sächsische Pflegerat unterstützt,  die Petition des Sterns und ruft dazu auf die Petition zu unterschreiben.
 
Link zur Petition Unterschriftenliste zum Aushängen (pdf 37.4 kB)
 
 
 

Ratsmitglied Jana Luntz ausgezeichnet

Pflegemanagerin des Jahres 2021

Jana Luntz
Berlin/Dresden, 28. Januar 2021

Im Rahmen des "Kongress Pflege" in Berlin wurde und diesem Jahr zum zehnten Mal der Titel "Pflegemanager*in des Jahres" verliehen. 

Jana Luntz, Pflegedirektorin und Leiterin des Geschäftsbereichs Pflege, Service und Dokumentation am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und Mitglied im sächsischen Pflegerat, konnte klar überzeugen. Sie gilt als wahre Vorreiterin ihrer Profession. Den Weg der Akademisierung der Pflege beschritt sie bereits in den 90er Jahren, die Augenhöhe mit der Ärzteschaft ist für sie selbstverständlich.
Neue Akzente und Innovationen bringt sie mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl und einer klaren Zielorientierung ein. Dabei behält sie stets den Blick für das große Ganze.

„Jana Luntz gehört zu den Pflegemanagern, die den Unterschied machen. Bei allen Projekten geht es ihr immer um die Weiterentwick- lung der Pflege als solches. Von diesem „über den Tellerrand hinaus Denken“ brauchen wir viel mehr. Wir müssen weg von Insellösungen und Lösungen schaffen, die der Politik den Weg weisen“, begeistert sich Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement für die diesjährige Preisträgerin.

Der sächsische Pflegerat gratuliert Jana Luntz herzlich und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
 
 
 
 

Pflegerat sagt „Nein“ zur Impfpflicht und fordert bessere Information und besseren Zugang zu Impfungen

Pressemitteilung des Sächsischen Pflegerates

Dresden, 22. Januar 2021

„Beruflich Pflegende benötigen keine Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Es gibt eine hohe Akzeptanz beruflich Pflegender zur Impfung.“ macht der Vorsitzende des Sächsischen Pflegerates, Michael Junge, angesichts der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Impflicht in der Profession Pflege deutlich. Er fügt hinzu: „Was wir brauchen, sind mehr Impfdosen für die sächsischen Pflegekräfte und eine gute Aufklärungs- und Informationskampagne.“

Belastbare Zahlen zu Impfverweigerung in den Pflege- und Gesundheitsberufen gibt es nicht. Aktuelle Berichte von PflegedirektorInnen sächsischer Kliniken und VertreterInnen der Altenpflege lassen auf eine hohe Impfbereitschaft bei beruflich Pflegenden in Sachsen schließen. Die aktuelle Debatte ist aus Sicht des Pflegerats ein Ablenkungsmanöver, da die Ungeduld bezüglich der Umsetzung und Organisation der Impfungen in der Bevölkerung wächst.

Aktuell warten viele Pflegende auf die Möglichkeit der Impfung und können sich aufgrund ausbleibender Impfstofflieferung nicht impfen lassen. Der Zugang zu Impfungen für das Pflegepersonal muss so einfach wie möglich gemacht werden. Die Möglichkeit Impfungen vor Ort in Pflegeheimen und in Krankenhäusern durchzuführen ist richtig und wird von uns begrüßt. Dieses Vorgehen sollte aber auch die ambulanten Pflegedienste ohne Anbindung an stationäre Einrichtungen einbeziehen.
Für Mitarbeiter dieser Einrichtungen fordern wir, dass der Zugang vereinfacht wird und Termine mit den mobilen Impfteams oder Sammeltermine in den Impfzentren ermöglicht werden.

Dort wo ausreichende und gut aufbereitete Informationen für Pflegende bereitstehen und die Impfung durch Führungskräfte unterstützt wird, nehmen wir eine hohe Impfbereitschaft wahr. Wichtig für den Erfolg der Impfkampagne ist eine gezielte und verständlich aufbereitete Information für Pflegende. Die Zusammenarbeit von Hausärzten und Pflegediensten sowie stationären Einrichtungen hat sich hierbei als hilfreich in der Aufklärung und Information erwiesen. Hierbei besteht insbesondere in der Ansprache der Profession Pflege Nachbesserungsbedarf. Auf diesen haben die Berufsverbande und Einrichtungen mittlerweile mit eigenen Kampagnen reagiert.

Aus Sicht des Pflegerats muss, bevor eine Impfpflicht für die Profession Pflege erwogen wird, die tatsächliche Impfbereitschaft objektiv und eindeutig geklärt werden. Eine Impfpflicht nur für eine Gruppe im Gesundheitswesen, könnte darüber hinaus zu negative Effekten bei dem bereits völlig erschöpften Pflegepersonal führen.

Die Profession Pflege hat in den vergangenen Monaten unter hohem Einsatz gezeigt, dass sie professionell und kompetent in einer pandemischen Situation agiert und dadurch die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt hat. Die längst überfällige und ausbleibende Anerkennung dafür jetzt durch eine Verunglimpfung der gesamten Berufsgruppe zu ersetzen, zeigt welch geringes Verständnis von der Leistung professionell Pflegender weiterhin besteht.
 
 
 
 

Informationen für Pflegekräfte zur Impfung gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2)

Linkliste des Sächsischen Pflegerates

Der Sächsische Pflegerat empfiehlt es den Pflegekräften in Sachsen sich ausführlich zu den Impfungen gegen das Coronavirus zu informieren. 
Die folgenden Veranstaltungen, Videos und Vorträge können dabei helfen.

  • Townhall (Liveübertragung) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beantwortet gemeinsam mit den Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler, und des Paul-Ehrlich-Instituts, Prof. Dr. Klaus Cichutek, sowie dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission, Prof. Dr. Thomas Mertens, Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung – am Samstag, den 30. Januar ab 14 Uhr.
  • In dem Format „Watzl Weekly“ (des DBfK Nordwest) fasst der Immunologe Prof. Dr. rer. Nat. Carsten Watzl wöchentlich entscheidende Neuerungen und Wissenswertes zusammen. Darüber hinaus beantwortet er je zwei Publikumsfragen der Vorwoche zum Thema.
  • Dr. med. Thomas Grünewald, Leiter der Klinik für Infektions- und Tropenmedizin sowie Leiter der Sächsischen Impfkommission (SIKO), bringt das Thema SARS-CoV-2 Impfung in einem aufgezeichneten Vortrag näher. Der Infektiologe informiert über die verfügbaren Impfstoffen, über die Impfung selbst und zu den Nebenwirkungen. Außerdem räumt er mit Mythen rund um den Impfstoff auf.
 
Townhall (Liveübertragung) mit Gesundheitsminister Spahn "Watzl Weekly" (DBfK Nordwest, Youtube) Vortrag von Dr. med Grünewald
 
 
 

Keine Impfpflicht für beruflich Pflegende

Statement der Präsidentin des DBfK, Professorin Christel Bienstein

Berlin, 12 Januar 2021

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat heute eine Impfpflicht für beruflich Pflegende in die Diskussion gebracht. In ihrem Statement kritisiert die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Professorin Christel Bienstein, diesen Vorschlag scharf.
„Eine Impfpflicht für beruflich Pflegende lehnen wir ab. Momentan können sich nicht einmal all die beruflich Pflegenden impfen lassen, die dies dringend wünschen. Hier wird außerdem gerade ein Generalverdacht gegenüber den Pflegefachpersonen aufgebaut, der ungerecht und kontraproduktiv ist. Ausgerechnet diejenigen anzugehen, die seit fast einem Jahr an und über der Belastungsgrenze arbeiten, ist unsäglich. Außerdem liegen keine belastbaren Zahlen dazu vor, wie hoch die Impfbereitschaft tatsächlich ist und aus welchen Gründen einige der Pflegenden der Impfung skeptisch gegenüberstehen. Sowohl die beruflich Pflegenden als auch die Menschen mit Pflegebedarf werden durch eine solche Debatte unnötig verunsichert. Stattdessen sollte man gezielt Fragen und Unsicherheiten auflösen und damit die Impfbereitschaft deutlich erhöhen sowie belastbare Daten erheben, anhand derer man die tatsächliche Impfbereitschaft einschätzen kann. Gute Informationen für die unterschiedlichen Zielgruppen und eine Aufklärungskampagne sind aus unserer Sicht die Mittel, mit denen die Impfbereitschaft in der gesamten Bevölkerung erhöht wird. Zudem ist die Impfung für die Pflegenden bundesweit vor Ort an deren Arbeitsstelle zu organisieren.
Wir empfehlen den beruflich Pflegenden die Impfung, da sie besonders gefährdet sind und sich mit der Impfung am besten schützen können. Die Impfung muss aber freiwillig bleiben.“
 
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
 
 
 

Pflegerat Sachsen fordert mehr Unterstützung für beruflich Pflegende - Pressemitteilung

Pflegende blicken besorgt auf Infektionszahlen

Der Pflegerat Sachsen blickt besorgt auf die aktuelle Situation der Pflegenden in Sachsen während der Pandemie. Schon seit Wochen arbeiten Pflegende unter enormen Anstrengungen, um die Versorgung von Pflegebedürftigen und kranken Menschen zu sichern. Viele Pflegende arbeiten an ihrer Leistungs- und Belastungsgrenze oder sind selbst erkrankt. Auch über Weihnachten haben viele Pflegende - statt mit ihren Familien zu feiern - dafür gesorgt, dass die Menschen in Sachsen zuverlässig versorgt wurden. Es werden dringend Maßnahmen benötigt, um einer zunehmenden Belastung beruflich Pflegender entgegen zu steuern.


Wir fordern die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung an alle Pflegenden auch in den Settings akutstationäre und rehabilitative Pflege in Sachsen aus Landesmitteln – orientiert an der Höhe des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst. Besonders an die professionell Pflegenden, die bisher noch keine entsprechende Zahlung erhalten haben. Wir sind der Meinung das alle Pflegenden eine besondere Leistung in der gegenwärtigen Pandemie erbracht haben. Diese sollte gewürdigt werden und die Berufsgruppe nicht durch eine schlecht umgesetzte Prämienregelung, die nur einige Berufsangehörige berücksichtigt, gespalten werden.

In Sachsen erhielten die meisten Krankenhäuser seit Ende der ersten Welle keinen finanziellen Ausgleich für die besonders aufwendige Versorgung der hohen Anzahl an COVID-19-Patienten. Das führte dazu, dass Kliniken weiterhin lange Zeit verschiebbare Behandlungen durchführen mussten, um die Liquidität des Krankenhauses zu sichern. Für diese elektiven Behandlungen wurden Pflegende eingesetzt, zu Lasten der Pflegenden die bei der Versorgung von COVID-19-Patienten Unterstützung benötigt hätten. Die jetzt bekannt gewordene Absicht der Staatsregierung, Krankenhäuser finanziell durch Ausgleichszahlungen bei der Versorgung der hohen Anzahl an COVID-19-Patienten zu unterstützen, ist richtig und muss so lang wie nötig fortgeführt werden. Sollten die Ausgleichszahlungen nicht über den Februar hinaus geleistet werden und weiterhin eine hohe Anzahl an COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern behandelt werden müssen, sind Krankenhäuser gezwungen, Mitarbeiter von der Versorgung derCOVID-19- Patienten abzuziehen, um elektive Behandlungen durchzuführen zu können.

Ab dem 1. Februar 2021 ist geplant, die Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern erneut und für weitere Fachbereiche in Kraft zu setzen. Dieses Instrument befürworten wir, da es eigentlich Pflegende vor Überlastung schützen soll. In der Pandemiesituation befürchten wir aber einen gegenteiligen Effekt. Die besonders aufwendige Versorgung von COVID-19-Patienten benötigt eine deutlich höhere Personalausstattung als es diese Untergrenzen gesetzlich festlegen. Das Einhalten der Pflegepersonaluntergrenzen ist ohne Neueinstellungen in der derzeitigen Situationkaum möglich. Neueinstellungen sind jedoch aufgrund nicht vorhandener Pflegefachkräfte unrealistisch. Personalversetzungen innerhalb der Häuser sind die Folge. Dies wird zu einer spürbar steigenden Belastung aller Pflegenden in Krankenhäusern führen. Wir fordern die Sächsische Staatsregierung deshalb eindringlich auf, die Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser so lange wie nötig zu sichern, um eine sichere Versorgung der steigenden Anzahl an COVID-19-Patienten zu ermöglichen und dabei in allen Bereichen die notwendige Anzahl an Pflegepersonal einsetzen zu können, um eine sichere Versorgung und angemessene Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende gewährleisten zu können.

Des Weiteren bitten wir das Sozialministerium, sich auf Bundesebene für eine die Ablösung der Pflegepersonaluntergrenzen durch die vom Deutschen Pflegerat, Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgeschlagenen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus -PPR 2.0 - einzusetzen. Wir fordern und benötigen dringend ein Personalbemessungsinstrument, welches den wirklichen Versorgungsaufwand von Patienten als Grundlage der Personalausstattung heranzieht und auf pflegewissenschaftlichen Kriterien beruht. Ein erster Schritt dahin ist die vorgeschlagene PPR 2.0.

Um Pflege im Freistaat nach der Pandemie schnell und sicher auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft einstellen zu können, fordern wir zeitnah die Einigung auf einen Masterplan zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Dieser sollte neben der Gründung einer Pflegekammer und der raschen Umsetzung wichtiger Maßnahmen der Enquetekommission Pflege unter der Leitung eines Beauftragten für Pflege der SächsischenStaatsregierung, wie auf Bundesebene im Rang eines Staatssekretärs, verantwortet werden. Ohne diese Maßnahmen sehen wir die Sicherung der pflegerischen Versorgung in Sachsen gefährdet.
 
 
 
 

Junge Pflege im DBfK auch international engagiert

Lukas Hilleke in ENSA-Vorstand gewählt

Lukas Hilleke von der Jungen Pflege im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und Mitglied des Sächsischen Pflegerates wurde in den Vorstand der European Nursing Student Association (ENSA) gewählt.

Für ein Jahr wird Lukas Hilleke (27) nun als Mitglied im Vorstand der ENSA arbeiten. „Der Austausch mit anderen Pflegenden, sei es auf europäischer oder internationaler Ebene ist essentiell, wenn es darum geht neue Dinge kennenzulernen und zu schauen, wie Probleme in anderen Ländern gelöst werden“, so Hilleke zu seiner Motivation, sich auch international berufspolitisch zu engagieren. „Wir jungen Pflegenden – egal ob noch in der Ausbildung oder im Studium – können einen wesentlichen Teil dazu beitragen, die internationale Vernetzung zu stärken und auszubauen.“

Hilleke ist Gesundheits- und Krankenpfleger auf einer Intensivstation und studiert berufsbegleitend Advanced Nursing Practice an der Medical School in Hamburg. Er engagiert sich seit 2017 im DBfK und wurde Anfang dieses Jahres in die Lenkungsgruppe der Jungen Pflege im DBfK gewählt.

„Ich freue mich besonders auf die Zusammenarbeit mit dem Rest des ENSA Boards und die Chance, mit unseren Möglichkeiten die Stimme der jungen Pflegenden in Europa zu stärken“, sagt Hilleke.

Die European Nursing Student Association (ENSA) ist ein organisiertes Netzwerk der nationalen Organisationen von jungen Pflegenden. Ziel von ENSA ist es, die europäischen Studierenden und Auszubildenden miteinander zu vernetzen, um einen Austausch über praktische und theoretische Aspekte der Ausbildungen in den jeweiligen Ländern zu ermöglichen. Damit wollen die jungen und angehenden Pflegefachpersonen zu einem höchstmöglichen Standard der Ausbildung in ihren jeweiligen Ländern beitragen.
 
 
 
 

Pflegerat fordert stärkere Berücksichtigung beruflich Pflegender und Hebammen

Stellungnahme des Sächsischen Landespflegerates zur Coronapandemie

Die weltweite Coronapandemie zeigt uns derzeit deutlich, dass ein "weiter so" auch nach überstandener Krise und mit abnehmenden Neuinfektionen unmöglich ist. Besonders deutlich wird das im Bereich beruflich Pflegender und Hebammen. Das sich derzeit so viele Kollegen, die dem Beruf bereits den Rücken gekehrt hatten, freiwillig melden und wieder in ihrem Beruf arbeiten möchten, macht uns Mut und zeigt, es lohnt sich ernsthaft zu überlegen, wie diese Kollegen dauerhaft zurück gewonnen werden können.

Unsere Berufsgruppe wird weltweit als „Helden der Krise“ gefeiert. Dabei tun wir das, was wir schon immer machen: Professionell Dienst leisten - für Kranke, Alte, Angehörige - schlicht für unsere Gesellschaft. Wir üben professionell und unaufgeregt unseren Beruf aus. Wir leisten ihn zuverlässig, auch in der derzeitigen Krise, hochprofessionell und mit Leidenschaft. Ganz egal ob im Krankenhaus, in der Langzeitpflege oder im ambulanten Dienst.

Dafür erwarten wir keinen Heldenstatus und keine Prämie. Wir erwarten gesellschaftliche Anerkennung, verbindlich geregelte Einbeziehung in politische Entscheidungen sowie dauerhafte Anstrengungen, die Rahmenbedingungen für unsere Berufsausübung zu verbessern.

Zur Zeit heißt es: Durchhalten, Dienst leisten und professionell mit den Herausforderungen umgehen. Dafür leisten zahlreiche Kollegen Extraschichten, nehmen eigene (gesundheitliche) Nachteile und Risiken in Kauf und übernehmen vielerorts besondere Verantwortung. Bei den von COVID-19 betroffenen Menschen, bei den alten, kranken und sterbenden Menschen sind wir auch aktuell als Pflegende ganz nah dran. Wir begleiten Menschen in Zeiten von Mindestabstand in absoluter Nähe. Wir spenden Trost, lindern Leiden und retten Leben. Das haben wir schon immer gemacht, und das werden wir ist auch weiter professionell tun.

Nach dieser Krise aber werden Veränderungen notwendig sein, auch in Sachsen. Die Krise hat uns schmerzhaft gezeigt, wie sehr unsere Gesellschaft auf Pflegende angewiesen ist.

Umso mehr müssen wir uns fragen, wieso die größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens in den wesentlichen Gremien des Bundeslandes immer noch nicht vertreten ist. Oft auch nicht in den Krisenstäben im Land. Eine Pflegekammer hätte in der derzeitigen Situation die pflegerischen Reserven gekannt, Personen und Institutionen angesprochen und die vielen Freiwilligen für die Leistungserbringer übergeordnet koordiniert. Auch die Durchführung von Kursen zur Beatmung und zur kurzfristigen Rückkehr in den Beruf hätte eine Kammer übernehmen können - wenn sie denn existieren würde. Ohne diese Möglichkeit bleibt es ein Bitten und Hoffen, dass genügend Freiwillige - da wo sie gebraucht werden - sein werden. Die Koordination dieser Hilfe wird weiterhin dezentral erfolgen müssen und an vielen Stellen auch nicht zuverlässig ankommen.

Es ist nicht mehr die Frage „ob“, sondern lediglich die Frage „wann und wie“ eine Pflegekammer in Sachsen zu gründen ist.

Und JA, auch mehr Gehalt kann natürlich dazu beitragen, dass junge Menschen unseren Beruf so konkurrenzfähig erleben, dass sie ihn dauerhaft ausüben wollen. Dazu ist aber weit mehr notwendig als einmalige Sonderzahlungen. Pflegende müssen dauerhaft deutlich besser vergütet werden. Und es geht um alle Pflegenden: im Krankenhaus, in der Langzeitpflege und im ambulanten Dienst. Hier fordern wir schon lange eine breite gesellschaftliche Debatte um die Frage: "Was ist uns eine sichere pflegerische Versorgung wert?". Für eine verbesserte Finanzierung von Pflege muss auch ein Zuschuss aus Steuermitteln diskutierbar sein.

Wenn die Leopoldina, die nationale Akademie der Wissenschaften, empfiehlt, die Intensivkapazitäten auszubauen, um eine Reserve im Gesundheitssystem für neue Ausbrüche zu bilden, dann zeigt das selbstverständlich auch den deutlichen Bedarf an einer veränderten Pflegepolitik. Denn der limitierende Faktor bei der Behandlung und Bewältigung dieser und zukünftiger Herausforderungen ist nicht die Anzahl der verfügbaren Beatmungsgeräte, sondern die des ausgebildeten und verfügbaren Pflegepersonals, die diese Geräte sicher bedienen und die Menschen an den Geräten versorgen. Diese Kollegen werden zukünftig nur vorhanden sein, wenn der Mut besteht, in Sachsen deutliche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation beruflich Pflegender und der Hebammen zu unternehmen. Diese Anstrengungen müssen langfristig angelegt sein.

Um das zu erreichen fordert der Pflegerat Sachsen:
  • Einbeziehung von beruflich Pflegenden in allen wesentlichen Gremien des Gesundheitswesens im Freistaat Sachsen,
  • die Stärkung der Pflegeausbildung,
  • eine deutlich verbesserte Bezahlung aller Pflegenden,
  • Ausbau akademischer Strukturen in der Pflege und im Hebammenstudium inklusive der Forschung,
  • und die Gründung einer Pflegekammer.

Als Pflegerat Sachsen, die Vertretung der beruflich Pflegenden, stehen wir bereit, diese notwendigen Schritte mit den verantwortlichen in Politik und Gesellschaft zu gehen und inhaltlich schnell mit Leben zu füllen.
 
 
 
 

nurses for future - future for nurses

+++KUNDGEBUNG VERSCHOBEN+++ Großdemo am Samstag, den 7. März 2020, auf dem Opernplatz in Hannover

+++Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) wird am 7. März 2020 KEINE KUNDGEBUNG stattfinden. Sie wird bis auf weiteres verschoben. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kampagne.+++

Der Sächsische Pflegerat unterstützt die Kampange "nurses for future - future for nurses".

"Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass es schlecht um die berufliche Pflege steht, haben die Verantwortlichen nichts dazu beigetragen, den Pflegenotstand abzuwenden.

Wir Pflegefachpersonen erheben uns und lassen uns nicht mehr alles gefallen. Wir fordern die Rahmenbedingungen ein, die wir für die Erfüllung unserer Aufgaben brauchen.
Wir müssen (mit-)entscheiden, wir sind Pflegefachpersonen und wir sind stolz darauf. Bisher wurde vieles über unsere Köpfe hinweg beschlossen. Dabei sind wir Expertinnen und Experten im Gesundheits- und Sozialsystem und die Berufsgruppe mit den häufigsten Kontakten zu Patienten und Patientinnen.

Nichts kann so bleiben, wie es ist. Pflegefachpersonen haben neue Ideen entwickelt. Bisher hatten sie kein Stimmrecht. Das muss sich ändern..." (www.future-for-nurses.de)

Weitere Informationen zur Kampange, zu den Forderungen und zum Ablauf der Demonstration auf der verlinkten Homepage.

 
www.future-for-nurses.de Download (pdf 153.1 kB)
 
 
 

Generalistische Pflegeausbildung im Bundeskabinett beschlossen

Der Sächsische Pflegerat (SPR) begrüßt den heute vorgelegten Kabinettsentwurf zum Pflegeberufsgesetz ausdrücklich. Durch die Ausbildungsreform wird statt der bisherigen drei unterschiedlichen Pflegeausbildungen ein neuer, generalistisch ausgerichteter Pflegeberuf geschaffen. Die diese neue Ausrichtung gehen wir einen deutlichen Schritt in Richtung europäisches Ausbildungsniveau. Beruflich Pflegende sind mit zunehmend komplexen Versorgungssituationen konfrontiert. Dieser Herausforderung stellen wir uns gern. Sehr erfreulich ist, dass nun auch in Zukunft die Ausbildung an dieser Herausforderung ausgerichtet sein wird.
Pflege muss wieder ein konkurrenzfähiger Beruf werden, der eine lebenslange Perspektive mit guten Angeboten der beruflichen Weiterentwicklung bietet. Die bisher vielfach verfolgte Strategie, mit immer geringeren Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsvoraussetzungen den Beruf attraktiver zu gestalten, beruhte aus Sicht des SPR vor allem auf Arbeitgeberwünschen und deren Verwertungsinteressen.  Die nun eingeleitete Reform orientiert sich am Bedarf und den Herausforderungen des heutigen Pflegeberufes. Der SPR wird sich mit einem Fachtag am 25.02.2015 in der Ev. Hochschule Dresden in die Diskussion um die genaue Ausgestaltung des neuen Pflegeberufes einmischen um auf Landesebene die dort zu erarbeitende Verordnung im Sinne der Berufsangehörigen zu gestalten.

 
 
 
 

Deutscher Pflegerat: „Krankenhaus-Reform? So nicht!“

Aktuell zum Aktionstag hat der Deutsche Pflegerat unter dem Blickwinkel der Krankenhausfinanzierung eine Handlungsempfehlung für ausreichend Pflegefachpersonen im Krankenhaus herausgegeben.

„Die Krankenhausreform muss dafür sorgen, dass das Pflegepersonal durch zusätzliches Personal entlastet wird“, mahnte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, anlässlich des auf Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ausgerufenen Aktionstages "Krankenhaus-Reform? So nicht!".
„Die geplante Reform wird das Personal in den Kliniken nicht entlasten", sagte Westerfellhaus vorab in Berlin. „Wir beruflich Pflegende wehren uns. Was wir brauchen sind mehr Mittel für Pflegende und nicht zusätzliche Belastungen."

Bundesweit seien seitens der Krankenhausträger in den letzten Jahren rund 50.000 Vollzeitstellen im Pflegedienst abgebaut worden. „Der Personalabbau hat Auswirkungen auf die Qualität der Pflege und damit negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege arbeiten an ihrem Limit“, machte Westerfellhaus weiter deutlich.

Zuversichtlich stimme der jetzt bekannt gewordene Vorschlag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, sagte Westerfellhaus weiter. Demnach sollen die Krankenhäuser zusätzliche 500 Millionen Euro als Pflegezuschlag für Pflegepersonal erhalten. „Der Vorschlag greift mit der Nachweispflicht der Krankenhäuser für die Kosten des Pflegepersonals ein wesentliches Ziel des Deutschen Pflegerats auf“, betonte Westerfellhaus. „Ausdrücklich begrüßen wir auch, dass künftig der Personalabbau in Krankenhäusern bestraft werden soll.“

„Setzen Sie diesen Vorschlag für eine bessere Finanzierung der Personalkosten in den Krankenhäusern unverzüglich um“, forderte Westerfellhaus. „Er ist ein erster kleiner Schritt für mehr Pflegepersonal. Weitere größere Schritte sind nötig.“ Als Sofortmaßnahme für die Entlastung der professionellen Pflege und zur Sicherstellung der Patientensicherheit seien jährlich rund 2,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Finanzmitteln für die Krankenhäuser nötig. „Der Gesetzentwurf sowie der Vorschlag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU sind davon nach wie vor weit entfernt“, weist Westerfellhaus hin.
 
 
 
 

Zweite Pflegekammer Deutschlands kommt!

Nach Rheinland-Pfalz beschließt auch Schleswig-Holstein die Einrichtung einer Pflegekammer

Für die Einführung von Pflegekammern in Deutschland setzen sich professionell Pflegende, der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Landespflegeräte in Deutschland bereits seit vielen Jahren ein. „Endlich werden Pflegende in Schleswig-Holstein ihren Beruf selbst organisieren und ihre Pflege eigenständig vertreten können“, so Frank Vilsmeier, Vorsitzender des Pflegerates Schleswig-Holstein.
Drei Jahre sind seit dem im Koalitionsvertrag der Regierungspar-teien festgelegten und mit Landtagsbeschluss vom 14.12.2012 auf den Weg gebrachten Versprechen zur Errichtung der Pflegekam-mer vergangen. Nach einer positiven repräsentativen Umfrage und einem umfangreichen Anhörungsverfahren beginnt die neue Zeitrechnung der Selbsbestimmung beruflich Pflegender. „Eine neue, kompetente Vertretung der Pflege in den Selbstverwaltungsgremien, der Politik und Gesellschaft geht zum Wohle der pflegerischen Versorgung an den Start“, ist einhellige Meinung des Pflegerates Schleswig-Holsteins.
Die Entwicklung in Schleswig-Holstein unterstützt die Bestrebungen zur Errichtung von Pflegekammern in anderen Bundesländern. In Sachsen ergab eine Befragung unter Berufsangehörigen bereits 2011 eine deutliche Mehrheit für die Einrichtung einer Pflegekammer. Wann Sachsen konkrete zur Einrichtung einer Pflegekammer geht ist derzeit nicht absehbar.
 
 
 
 

Jetzt aktiv werden: Manifest der Pflegeberufe

Unterstützen Sie beruflich Pflegende durch Ihre Unterschrift

Pflege geht jeden an. Vom Neugeborenen­zimmer bis zum Hospiz – in allen Phasen des Lebens gibt es Zeiten, in denen Menschen pflegerische Unterstützung brauchen. Und genauso vielfältig wie der pflegerische Versorgungs­bedarf sind die Arbeits­felder derjenigen, die Pflege als berufliche Dienst­leistung erbringen. Ihre Zahl ist groß – knapp 900.000 Frauen und Männer mit mindestens drei­jähriger pflegerischer Ausbildung sind derzeit im Pflegeb­eruf tätig, dazu viele Tausende mit Assistenz- und Helfer­qualifikation.

Professionell Pflegende gehen in die Häuser, um pflege­bedürftige Menschen in deren Wohnung zu unterstützen, sie sorgen auf Palliativ­stationen für ein schmerz- und angst­freies Lebens­ende in Würde, sie bringen umfangreiches Spezial- und Erfahrungs­wissen ein, damit Schwerst­kranke oder kleinste Früh­geborene auf Intensiv­stationen überleben können. Pflege­fach­personen müssen sich in ihrem beruflichen Alltag immer neuen Anforderungen stellen: sie behandeln, entscheiden, hören zu und beraten, gestalten den Alltag und koordinieren. In ihrem Beruf sind sie rund um die Uhr zentrale Ansprech­partner.

Das „Manifest der Pflegeberufe“ ist keine Petition – ganz im Gegenteil. Denn beruflich Pflegende sind keine Bittsteller, sondern qualifizierte, leistungsfähige und leistungsbereite Fachkräfte. Sie erbringen Tag für Tag eine unverzichtbare Dienstleistung für die Gesellschaft – die Bevölkerung weiß und schätzt das auch.

Pflegefachpersonen haben allen Grund, selbstbewusst aufzutreten und auf Augenhöhe Forderungen zu stellen in der Erwartung, dass man ihnen endlich angemessene Arbeitsbedingungen schafft. Arbeitgeber und Politiker tun gut daran, dies ernst zu nehmen.

Geben Sie dem „Manifest der Pflegeberufe“ Ihre Stimme! Unterzeichnen Sie das Manifest des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe.
 
Homepage des Manifests
 
 
 

Rheinland-Pfalz gründet erste Pflegekammer Deutschlands

Deutscher Pflegerat: „Erste Pflegekammer Deutschlands ist ein

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Novelle des Heilberufsgesetzes einstimmig
verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage zur Errichtung der ersten Pflegekammer in Deutschland zum 1. Januar 2015 geschaffen.

„Mit der Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landtags kommt die erste Pflegekammer in Deutschland. Das ist ein großer Tag für die Pflege in Deutschland und zugleich ein wegweisender Schritt für alle professionell Pflegenden“, freut sich Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR). Der Weg dazu sei nicht leicht gewesen, blickt Westerfellhaus auf die letzten 18 Monate zurück. „Ich danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und rufe zugleich alle Bundesländer dazu auf, dem Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen.“ Gezeigt habe sich, dass gute und faire Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten einer Pflegekammer letztlich zum Erfolg geführt haben. Zuversichtlich zeigte sichWesterfellhaus, dass die bisherigen Skeptiker mittelfristig vom Erfolg einer Pflegekammer überzeugt werden können. „Die Pflegekammern werden entscheidende Hebel dafür sein, wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege und um mehr Wertschätzung für die professionell Pflegenden geht.“ „Die Entscheidung für die erste Pflegekammer als Leuchtturm der Pflege in Deutschland setzt kurz vo rWeihnachten einen Meilenstein für den Aufbruch Pflege. Wenn dieser aus der Berufsgruppe der Pflegenden heraus selbst kommt, dann wird er Erfolg haben“, zeigt sich der Präsident des Deutschen Pflegerats überzeugt.

Der Vorsitzende des Sächsischen Pflegerates, Michael Junge, spricht sich für eine zügige Wiederaufnahme der Gespräche zur Gründung einer Pflegekammer in Sachsen aus. "Sachsen müsse dem Beispiel Rheinland-Pfalz folgen um nicht den Anschluss im Bereich Pflege zu verlieren. Gerade im Angesicht der Herausforderung im Bereich Pflege in Sachsen ist die Gründung einer Pflegkammer unumgänglich. Gespräche mit dem Ministerium und Abgeordneten des Landtages sind dazu längst überfällig."
 
Pressemitteilung des Deutschen Pflegerates zur Gründung der ersten deutschen Pflegekammer (pdf 90.8 kB)
 
 
 

Gespräch mit Staatsministerin Clauß über Zukunft der Pflege

Auf Einladung von Frau Staatsministerin Christine Clauß fand am 16.06.2014 im Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ein Gespräch zwischen Mitgliedern des Pflegerates und der Staatsministerin statt. Der Sächsische Pflegerat brachte die vier Schwerpunkte Zukunft der Pflegeausbildung, Veröffentlichung der Berufsordnung,  Einführung eines Fachkräftemonitorings,
Gründung einer Pflegekammer in Sachsen
in das Gespräch ein.

Wesentliche Ergebnisse sind, die Bereitschaft des Ministeriums weitere Gespräche zur Einführung grundständiger Studiengänge für Pflege an sächsischen Hochschulen zu moderieren.
Eine gemeinsame Veröffentlichung der sächsischen Berufsordnung für Pflegefachkräfte mit dem Pflegerat wird durch das Ministerium geprüft. 
Das Gespräch zur Einführung eines Fachkräftemonitorings wird Ende des Jahres nach Veröffentlichung der aktuellen Pflegestatistik fortgesetzt.
Beim Thema Pflegekammer konnte kein Konsens erzielt werden, die Einbeziehung weiterer Experten zu diesem Thema kann sich Staatsministerin Christine Clauß aber durchaus vorstellen.

Michael Junge wertet das Gespräch als Signal in die richtige Richtung. "Wir sind im Gespräch und konnten erste konkrete Schritte vereinbaren. Wir werden aber auch nicht locker lassen und weitere Gespräche zur Umsetzung nach der Landtagswahl einfordern."
 
 
 
 

Sächsischer Pflegerat lehnt Unterzeichnung der "Initiative Pro Pflege Sachsen" ab

Initiative für alle Pflegeberufe notwendig!

Der Sächsische Pflegerat (SPR) lehnt die Unterschrift unter das Papier „Pro Pflege Sachsen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ab.

Der Sächsische Pflegerat hat sich aktiv in dessen Entwicklung eingebracht und zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der beruflich Pflegenden gemacht. Diese finden sich leider in der Initiative nicht wieder. Das nun veröffentlichte Papier „Pro Pflege Sachsen“ schafft es nicht, die Situation der beruflich Pflegenden in Sachsen wesentlich zu verbessern. Er ist zu wenig konkret, bleibt weit hinter den Erwartungen zurück und hat die Chance verpasst, entscheidende Weichen für dringend benötigte Verbesserungen der Situation beruflich Pflegender zu stellen.

Der Sächsische Pflegerat reagiert mit Unverständnis darauf, dass die Initiative ausschließlich auf den Bereich der Altenpflege begrenzt ist. Die in der Initiative „Pro Pflege Sachsen“ beschriebenen Problemfelder betreffen nicht allein die Altenpflege.

Ohne eine spürbare Verbesserung der Situation beruflich Pflegender werden alle Bemühungen, die Situation pflegebedürftiger Personen zu verbessern, ins Leere führen.
 
Pressemeldung des Sächsischen Pflegerates zur Initiative Pro Pflege Sachsen (pdf 143.1 kB)
 
 
 

Hunderte Pflegende protestieren für bessere Arbeitsbedingungen

Aktionstag - Pflege braucht Rückenwind

Mehrere hundert Pflegende zogen am 12.Mai durch Dresdens Innernstadt um  bessere Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen zu fordern. Auf Transparenten und einer Kundgebung vor dem Sozialministerium machten Sie ihrem Unmut Luft.
Johannes Hermann, Initiator des Aktionstages, warb dafür bei der Landtagswahl in Sachsen genau hinzusehen welche Partei sich für die Belange von berufliche Pflegenden und pflegenden Angehörigen einsetzt. "Misstrauen Sie Allen die behaupten es gibt einfache Lösungen für die Probleme in der Pflege" so Hermann.
Die Initiatoren forderten neben der Schulgeldbefreiung, auch mehr Unterstützung für Pflegende Angehörige sowie eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie eine bessere Vergütung von Pflegenden.
 
 
 
 

Pflegerechtsexperte zur Sächsischen Berufsordnung

Berufsordnung stellt verbindliche Anforderungen

Pflegerechtsexperte Rolf Höfert – Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV) bewertet im Auftrag des Sächsischen Pflegerates die Verbindlichkeit der Sächsischen Berufsordnung für Pflegefachkräfte. Er hält die Regelungen für verbindlich für alle in Sachsen tätigen Pflegefachkräfte. Er sieht vorallem das Ministerium und weitere Behörden in der Verpflichtung die Regelungen zu überwachen. Desweiteren hält er jede Pflegefachkraft sowie Leitungskräfte für verpflichtet die getroffenen Regelungen umzusetzen.
 
Die Berufsordnung ist auch am 19. April Thema beim berufspolitischen Abend im Rahmen des Pflegekongresses im Dresdner Hygienemuseum. Der Präsident des Deutschen Pflegerates und der Vorsitzende des Sächsischen Pflegerates diskutieren mit Gesprächspartnern über die weiteren Schritte nach Inkrafttreten der Berufsordnung.
 
Homepage des Pflegekongresses Lesen Sie die gesamte Stellungnahme hier (doc 142 kB)
 
 
 

Berufsordnung liegt in gedruckter Form vor

Die Berufsordnung für Pflegefachkräfte in Sachsen liegt ab Mitte April in gedruckter Form vor. Der Sächsische Pflegerat realisierte die Herstellung um allen Pflegenden in Sachsen die für sie gültige Verordnung zur Berufsausübung zugänglich machen zu können. 
Die Berufsordnung wird erstmals auf dem Interdisziplinären Pflegekongress des Springer Verlages am 18. und 19. April im Dresdner Hygienemuseum am Stand des Sächsischen Pflegerates erhältlich sein. 
Zukünftig erhalten alle neuen Pflegefachkräfte in Sachsen die Berufsordnung mit Ihren Berufsurkunden durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen zugeschickt. Ein Download ist hier ab sofort möglich. 


 
Berufsordnung zum Download (pdf 1.4 MB)
 
 
 

Umfrage zur Pflegekammer in Sachsen

70 % der Befragten Pflegekräfte für Verkammerung

Pflegekammern in Deutschland sind seit Jahren ein in ständiger Diskussion stehendes Thema. Über die Meinung der Pflegebasis zu diesen Bestrebungen liegen bundesweit bisher keine repräsentativen Daten vor.
Den Ausgangspunkt der landesweiten Befragung in Sachsen stellte ein indirekter Auftrag des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden an den Sächsischen Pflegerat (SPR) dar, vor Weiterführung der Gespräche zur Pflegekammer ein Meinungsbild der sächsischen Pflegekräfte zu erheben, um anschließend eine gemeinsame Grundlage für weitere Gespräche zu haben.
Die Querschnittstudie startete im November 2010 und endete im März 2011. Insgesamt wurden 13.085 Fragebögen an die betreffenden Pflegekräfte aus allen pflegerischen Settings ausgegeben. Die Summe der ausgefüllten, zurückgesendeten Fragebögen betrug 2.582, das entspricht einer Rücklaufquote von 19,73%. Bezogen auf alle Pflegekräfte in Sachsen (40.321) lag der Rücklauf somit bei einem Gesamtanteil von 6,36%. Damit ist die Basisbefragung zur Errichtung einer Pflegekammer in Sachsen die größte zusammenhängende Befragung von Pflegekräften zu dieser Thematik in Deutschland und ermöglicht repräsentative Aussagen.
Das Hauptziel dieser Untersuchung war die Einschätzung der Pflegebasis über die Notwendigkeit der Errichtung einer Pflegekammer in Sachsen. Die Pflegekräfte waren mit einer Mehrheit von über zwei Drittel (69,9%) der Meinung, dass eine Pflegekammer in Sachsen eingerichtet werden sollte.
 
lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung zur Umfrage (pdf 242.1 kB)Artikel der Zeitschrift kma zur Umfrage (pdf 204 kB)Kommentar von Michael Junge zur Notwendigkeit einer Verkammerung (pdf 115.5 kB)